Online-Fortbildung

Zukunftsfragen der Integration –
Integrationsmonitoring (Modul 2)

Am 8. September fand der zweite Teil unserer TransMit-Fortbildung zu Zukunftsfragen der Integration in Kommunen statt. Nachdem im Juli die Fachkräftesicherung im ländlichen Raum thematisiert wurde, ging es nun darum, wie die Integrationsarbeit durch eine Datenbasierung gestärkt werden kann. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren der Angebote für Neuzugewanderte zusammen.

Gelingt Integration oder gelingt sie nicht?

Integrationsmonitoring sollen Antworten liefern – in klaren Zahlen.

Die Online-Fortbildung startet mit einer kleinen Umfrage. Fünf der neun Teilnehmenden erheben in ihrer Kommune bereits Daten zur Integration, bei weiteren drei Teilnehmenden ist dies in Planung. Auch Auswertungen, Berichte bzw. Faktenchecks werden in den Kommunen von sechs Teilnehmenden erstellt, in dreien ist dies geplant.

Das Ergebnis zeigt, dass sich die Mehrheit der Bildungskoordinatorinnen und -koordinatoren mit Daten zur Integration beschäftigen. Jedoch gibt es in nur einer Kommune aus dem Teilnehmerkreis ein Integrationsmonitoring wie in Münster.

In zwei weiteren Kommunen ist dies fest geplant. Insofern ist das Interesse daran, aus erster Hand zu erfahren, wie das Integrationsmonitoring in Münster konkret umgesetzt wird, sehr hoch. Leider muss die Referentin kurzfristig absagen und kann nicht wie geplant an der Diskussionsrunde teilnehmen. Dadurch, dass das  Input schon vorab zur Verfügung stand, haben wir glücklicherweise die Möglichkeit, verschiedene Aspekte zu diskutieren und Fragen im Zusammenhang mit einem Integrationsmonitoring zu sammeln. Diese möchte TransMit in einer anderen Form weiterverfolgen und beantworten.

Eine Zusammenfassung des Inputs

In Münster ist das Integrationsmonitoring ab dem Jahr 2008 entwickelt worden. Es stellt ein wichtiges Arbeits- und Steuerungsinstrument der Integrationsarbeit dar, da über die langfristige Beobachtung von statistisch messbaren Indikatoren Erfolge von Maßnahmen aber auch weitere Handlungsbedarfe sichtbar gemacht werden können.
 Das Integrationsmonitoring basiert auf dem Leitbild Migration und Integration der Stadt Münster.

Das Leitbild ist Konzept und zugleich Ergebnis eines partizipativen Prozesses mit unterschiedlichen Akteuren aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft und wird seit der ersten Ausgabe im Jahr 2008 alle fünf Jahre systematisch fortgeschrieben. Das übergeordnete Ziel ist es, durch die Integrationsarbeit die gleichberechtige Teilhabe aller Personen an den unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen herzustellen. Aus dieser Zielsetzung werden im Migrationsleitbild zehn Handlungsfelder mit weiteren Unterzielen abgeleitet. Hierunter finden sich u.a. die Themen „Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung“, „Bildung und Sprache“, „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ oder „interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung“.

Die Handlungsfelder und die jeweils definierten Integrationsziele bilden die Struktur des Monitorings. Es gilt dann passende Indikatoren zu finden, mit denen das jeweilige Ziel im Handlungsfeld zu überprüfen wäre. Bei den Indikatorensets greift das Integrationsmonitoring sowohl auf die verfügbare amtliche Statistik zurück, als auch auf die von Fachämtern erhobenen Daten. Teilweise werden auch Daten durch das Statistikamt oder in Kooperation mit der Universität erhoben.

Laut Stadtratsbeschluss ist alle zwei bis drei Jahre ein Bericht zur Umsetzung des Migrationsleitbildes vorzulegen. Bislang entstanden vier Berichte, wobei sich diese ab dem zweiten Bericht im Jahr 2012 dezidiert auf die Ergebnisse des Integrationsmonitorings stützen.

Als Herausforderung benennt Frau Meza Correa-Flock die unterschiedlichen Definitionen, die den verfügbaren Daten zugrunde liegen und die einen sensiblen Umgang mit den Daten erfordern. Hierfür braucht es eine enge Abstimmung der verschiedenen Akteure, die sich auf Begrifflichkeiten und über die Darstellung von Ergebnissen verständigen.

Der starke Bedarf eines Austauschs bringt auch Vorteile mit sich. Verschiedene Akteure im Feld der Integrationsarbeit arbeiten enger zusammen, die Notwendigkeit für konkrete Maßnahmen kann verdeutlicht werden und Wirkungen werden durch das Monitoring sichtbar. Die Berichte sind zu einer wichtigen Arbeitsgrundlage für Verwaltung, Politik und alle Akteure der Integrationsarbeit geworden.  

Die Diskussionsrunde

Auf Grundlage des Inputs zum Integrationsmonitoring in Münster diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung verschiedene Aspekte und geben sich untereinander hilfreiche Tipps.

Ein wichtiger Aspekt bei der Beschäftigung mit Integration sehen sie in dem Umgang mit Begrifflichkeiten. Die Gruppe plädiert dafür, Integration als herkunftsneutralen Begriff zu verstehen, der über die Zielgruppe der (Neu)Zugewanderten hinausgeht. Schlussendlich sei es das Ziel von städtischen bzw. kommunalen Bildungsaktivitäten, u.a. über bedarfsgerechte Bildungsangebote die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Insofern sei das Integrationsmonitoring gut mit dem Bildungsmonitoring zu verknüpfen, welchem ein breites Bildungsverständnis zugrunde liegt und alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. 

Auch beschäftigt die Gruppe die Frage, wann Integration als gelungen erachtet werden könne. Hier hatte Frau Meza Correa-Flock in ihrem Vortrag darauf verwiesen, dass sie in ihrem Monitoring handlungsfeldspezifische Zielsetzungen formulieren und diese mithilfe der Indikatoren überprüfen. Dies könnte möglicherweise ein Ansatz sein, um dieser Herausforderung zu begegnen.

Ein weiterer Aspekt ist der Austausch, die Nutzung und das Synchronisieren von statistischen Daten. Als hilfreich hierfür wird erachtet, wenn Monitoringstellen in einer Stabsstelle verankert sind. Hierdurch wird die ämterübergreifende Zusammenarbeit deutlich erleichtert und die Akzeptanz für die Zuarbeit zum Monitoring erhöht sich. Weiterhin ist eine Beschlussfassung im Stadtrat oder Kreistag förderlich, um die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Monitorings und der Berichte abzusichern.

Für viele der Teilnehmenden stellt sich zudem die Frage, wie man von den vielfältigen, diversen Einzeldaten zu einem Monitoring kommt. Hier gibt der Teilnehmerkreis den Tipp, sich – gerade als Einzelperson ¬nicht mit einem allumfassenden Monitoringkonzept zu überlasten, sondern zunächst mit einem relevanten, handhabbaren Handlungsfeld zu starten. Hierbei könnten die Möglichkeiten eines Monitorings veranschaulicht und nach und nach erweitert werden.

Fazit

Trotz der kurzfristigen Absage der Referentin nutzen die Bildungskoordinatorinnen und -koordinatoren die Diskussionsrunde, um sich über den Stand ihres Monitorings auszutauschen. Die Fragen an die Referentin sind gesammelt und werden im Nachgang an sie weitergeleitet. Wir freuen uns auf eine Zugabe! 

Kontakt

Ulrike Richter, Veranstaltungen

Tel.: 0345-6817821 E-Mail: urichter@dji.de